
§14a EnWG — Steuerbare Verbrauchseinrichtung einfach anmelden
Sparen Sie bei den Netzentgelten und melden Sie Wallbox, Wärmepumpe & Co. digital an — geführt durch unseren KI-Agenten.
Was regelt §14a EnWG?
Die wichtigsten Punkte — kurz und klar
Pflicht ab 2024
Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW müssen seit dem 1. Januar 2024 beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Grundbezug gesichert
Der Netzbetreiber darf die Leistung zeitweise reduzieren — ein Mindestbezug von 4,2 kW bleibt immer garantiert. Haushaltsstrom ist nicht betroffen.
Reduzierte Netzentgelte
Als Gegenleistung: pauschale 110–190 € pro Jahr (Modul 1) oder bis zu 60% Rabatt auf den Arbeitspreis (Modul 2).
Welche Geräte sind betroffen?
Ab 4,2 kW Leistung
Nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge ab 4,2 kW
Wärmepumpen und elektrische Heizstäbe als Zusatzheizung
Anlagen zur Raumkühlung und Klimatisierung ab 4,2 kW
Hausspeicher, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen
Netzentgelt-Module
Im Formular berechnen wir, welches Modul sich für Sie am meisten lohnt.
Feste pauschale Netzentgeltreduzierung — unabhängig vom Verbrauch. Wird automatisch angewendet.
- Kein separater Zähler nötig
- Automatisch aktiv (Standard)
- Verbrauchsunabhängig
Netzentgelt wird um 60 % gesenkt — lohnt sich bei hohem Jahresverbrauch. Separater Zähler erforderlich.
- Separater Zähler erforderlich
- Antrag beim Stromlieferanten
- Je höher der Verbrauch, desto mehr Ersparnis
Drei Tarifstufen je nach Tageszeit — günstiger bei Verbrauchsverlagerung in Schwachlastzeiten.
- Smart Meter (iMSys) erforderlich
- Nur mit Modul 1 kombinierbar
- Antrag beim Stromlieferanten
So funktioniert's
In 3 Schritten zur fertigen Anmeldung
Daten eingeben
Unser KI-Agent führt Sie dialogbasiert durch alle relevanten Felder. Kein kompliziertes PDF-Formular.
KI prüft & berechnet
Ihre Angaben werden in Echtzeit validiert und das optimale Netzentgelt-Modul für Sie ermittelt.
Fertig
Ihre Anmeldung wird strukturiert an den Netzbetreiber weitergeleitet. Sie erhalten eine Referenznummer.
Häufige Fragen
Alles Wichtige zu §14a EnWG