Verpflichtend seit 01.01.2024

§14a EnWG — Steuerbare Verbrauchseinrichtung einfach anmelden

Sparen Sie bei den Netzentgelten und melden Sie Wallbox, Wärmepumpe & Co. digital an — geführt durch unseren KI-Agenten.

Kostenlos & unverbindlichCa. 5 MinutenBis zu 190 € Ersparnis/Jahr

Was regelt §14a EnWG?

Die wichtigsten Punkte — kurz und klar

Pflicht ab 2024

Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW müssen seit dem 1. Januar 2024 beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Grundbezug gesichert

Der Netzbetreiber darf die Leistung zeitweise reduzieren — ein Mindestbezug von 4,2 kW bleibt immer garantiert. Haushaltsstrom ist nicht betroffen.

Reduzierte Netzentgelte

Als Gegenleistung: pauschale 110–190 € pro Jahr (Modul 1) oder bis zu 60% Rabatt auf den Arbeitspreis (Modul 2).

Welche Geräte sind betroffen?

Ab 4,2 kW Leistung

Wallbox
Ladeeinrichtung

Nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge ab 4,2 kW

Wärmepumpe
inkl. Zusatzheizung

Wärmepumpen und elektrische Heizstäbe als Zusatzheizung

Klimaanlage
Raumkühlung

Anlagen zur Raumkühlung und Klimatisierung ab 4,2 kW

Batteriespeicher
Strombezug

Hausspeicher, die Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen

Netzentgelt-Module

Wir berechnen im Formular, welches Modul sich für Sie am meisten lohnt.

Standard
Pauschale
110–190 €pro Jahr
  • Separater Zähler nötig
  • Sofort verfügbar
  • Feste jährliche Ersparnis
Ideal: E-Auto-Besitzer mit moderatem Ladeverbrauch
Beliebt bei Wärmepumpen
Arbeitspreis
bis 60%Rabatt
  • Separater Zähler nötig
  • Hoher Verbrauch lohnt sich
  • Via Stromlieferant
Ideal: Wärmepumpen-Besitzer mit hohem Jahresverbrauch

So funktioniert's

In 3 Schritten zur fertigen Anmeldung

1

Daten eingeben

Unser KI-Agent führt Sie dialogbasiert durch alle relevanten Felder. Kein kompliziertes PDF-Formular.

2

KI prüft & berechnet

Ihre Angaben werden in Echtzeit validiert und das optimale Netzentgelt-Modul für Sie ermittelt.

3

Fertig

Ihre Anmeldung wird strukturiert an den Netzbetreiber weitergeleitet. Sie erhalten eine Referenznummer.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zu §14a EnWG